<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<ntv:feed xmlns:ntv="http://www.n-tv.de/mobile/common/1.0" xmlns:bb="http://www.n-tv.de/mobile/blackberry/1.0" xmlns:iphone="http://www.n-tv.de/mobile/iphone/1.0" xmlns:ntv11="http://www.n-tv.de/mobile/common/1.1" xmlns:ntv12="http://www.n-tv.de/mobile/common/1.2" xmlns:ntv13="http://www.n-tv.de/mobile/common/1.3" ntv:weburl="https://www.n-tv.de/ratgeber/Es-geht-auch-ohne-Kassenbon-article3350041.html" ntv:type="article">
  <!--debug-start widget-id: 56f779fc-9dbb-4ad1-a53f-e159ac105b44 widget-type: integration-->
  <!--debug-end widget-id: 56f779fc-9dbb-4ad1-a53f-e159ac105b44 widget-type: integration-->
  <ntv:article ntv:readingtime="2" ntv:layout="detail" ntv:author="Von Alexander Klement" ntv:publishdate="17.05.2011 10:30" ntv:section="Ratgeber" ntv:id="3350041" ntv:homesection="Ratgeber" ntv:url="https://apps.n-tv.de/ratgeber/Es-geht-auch-ohne-Kassenbon-article3350041.html" ntv:contenttype="meldung" ntv:outbrain="outbrain_comp">
    <!--debug-start widget-id: 4cbea513-9e23-4bd0-a331-9afa8796f272 widget-type: mobile_article-->
    <ntv:field ntv:name="headline">Es geht auch ohne Kassenbon</ntv:field>
    <ntv:field ntv:name="subheadline">Umtauschen und Reklamieren</ntv:field>
    <ntv:field ntv:name="teaser">Das Wetter war mies und beim Bummel durch das Einkaufszentrum hat man zugeschlagen. Zu Hause angekommen, setzt die Ernüchterung ein. Das Gekaufte würde man am liebsten zurückbringen. Doch rechtlich ist das nicht ohne Weiteres möglich.</ntv:field>
    <!--debug-end widget-id: 4cbea513-9e23-4bd0-a331-9afa8796f272 widget-type: mobile_article-->
    <!--debug-start widget-id: f92c383a-da8a-41ba-9b52-574b6c79325e widget-type: mobile_article-->
    <!--debug-end widget-id: f92c383a-da8a-41ba-9b52-574b6c79325e widget-type: mobile_article-->
    <!--debug-start widget-id: 18e6b4bb-e6a0-4860-8638-0b673685e05d widget-type: mobile_article-->
    <ntv:field ntv:name="plainbody"><![CDATA[<p>Online-Shopping ist einfach. Die Läden haben 24 Stunden am Tag geöffnet – auch an Sonn- und Feiertagen. Kein Einkaufsstress, kein Anstehen. Weil man die Ware vor dem Kauf nicht persönlich in Augenschein nehmen kann, gibt es im Versandhandel ein 14-tägiges Rückgaberecht. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware. Einige Online-Shops gewähren darüber hinaus noch längere Rückgabefristen. Ausgeschlossen sind nur einige Produktgruppen wie frische Lebensmittel, entsiegelte Datenträger wie CDs, DVDs und auch Sonderanfertigungen.</p><div data-adformat="sc_intxt" style="margin-top: -10px; margin-bottom: 10px;" id="sc_intxt"></div><p>Beim Einkaufsbummel vor Ort denken viele, dass sie dort ebenfalls ein Rückgaberecht hätten. Geld zurück, weil die Ware nicht gefällt, gibt es im Laden zwar oft – ein Recht darauf hat man allerdings nicht. Trotzdem sind viele Händler kulant: "Umtausch mit Kassenbon" heißt es da oft.</p><h3>Mängelbeseitigung ist Pflicht</h3><p>Anders sieht es aus, wenn die gekaufte Ware Mängel hat, die man erst später bemerkt. Wenn beispielsweise der Anzug beim Anprobieren noch bestens gefallen hat, man zu Hause dann aber feststellt, dass eine Naht gerissen ist, ist man nicht auf Kulanz des Händlers angewiesen. Der Händler muss den Mangel beseitigen und den Anzug entweder nähen oder komplett austauschen.</p><p>Gleiches gilt auch, wenn der Händler einer Ware Eigenschaften zuspricht, die diese hinterher gar nicht hat. Wird beispielsweise ein Zelt als regendicht verkauft, beim Benutzen tropft es aber rein, hat der Kunde einen Nacherfüllungsanspruch. Der Gesetzgeber schreibt bei neuer Ware eine zweijährige Gewährleistungspflicht des Händlers vor. Der Käufer hat also nicht nur zwei Wochen Zeit, um zu reklamieren.</p><h3>Beweislastumkehr nach einem halben Jahr</h3><p>Zwei Jahre sind eine lange Zeit. Mängel können währenddessen auch durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sein. Deshalb ist der Kunde nur innerhalb des ersten halben Jahres nach dem Kauf auf der sicheren Seite. In diesem Zeitraum muss der Händler nachweisen, dass die gekaufte Ware bei Übergabe noch völlig in Ordnung war. Ist ein halbes Jahr verstrichen, dreht sich die Beweislast um. Dann hat der Kunde zwar noch für 18 Monate das Recht auf Mängelbeseitigung, muss aber nachweisen, dass die erhaltene Ware schon beim Kauf nicht einwandfrei war. Bei gebrauchter Ware verkürzt sich die Gewährleistung übrigens auf ein Jahr.</p><p>Bessere Karten hat man, wenn der Hersteller für sein Produkt zusätzlich eine Garantie anbietet. In der Regel gibt es innerhalb der Garantiezeit eine kostenlose Reparatur oder einen Geräteaustausch. Die Stiftung Warentest<a href="http://www.n-tv.de/ratgeber/Das-riecht-nach-Wucher-article629343.html" target="_self" rel="follow"> rät allerdings davon ab, Garantieverlängerungen zu kaufen</a>. Diese seien oft zu teuer und die dahinterstehende Versicherung erstattet im Garantiefall nicht den Neupreis, sondern nur den niedrigen Zeitwert des Produkts.</p><div id="native11"></div><h3>Einkauf auch ohne Kassenbon nachweisbar</h3><p>Als Nachweis, dass man die Ware beim entsprechenden Händler gekauft hat, möchte dieser in der Regel den Kassenbon sehen. Damit ist der Kauf am einfachsten nachvollziehbar. Manchmal ist der Kassenzettel allerdings unauffindbar. Das ist rechtlich kein Problem, solange man anderweitig beweisen kann, dass die mangelhafte Ware tatsächlich dort gekauft wurde, wo man sie reklamiert. Wie der Kunde das macht, ist eigentlich egal. Inzwischen akzeptieren viele Händler auch einen entsprechenden Zahlungsbeleg, wenn die Ware nicht bar, sondern mit Karte bezahlt wurde.</p><p>Der Händler hat bei reklamationswürdiger Ware zwei Nachbesserungsversuche. Schafft er es nicht, ein einwandfreies Produkt zu liefern, kann der Kunde vom Kauf zurücktreten und auch sein Geld zurückverlangen. Wurde die Ware allerdings schon eine Zeit lang genutzt, muss der Händler nicht mehr den vollen Kaufpreis erstatten, sondern darf einen Nutzungsersatz fordern.</p>]]></ntv:field>
    <ntv:field ntv:mime-type="application/xhtml+xml" ntv:name="body">
      <p>Online-Shopping ist einfach. Die Läden haben 24 Stunden am Tag geöffnet – auch an Sonn- und Feiertagen. Kein Einkaufsstress, kein Anstehen. Weil man die Ware vor dem Kauf nicht persönlich in Augenschein nehmen kann, gibt es im Versandhandel ein 14-tägiges Rückgaberecht. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware. Einige Online-Shops gewähren darüber hinaus noch längere Rückgabefristen. Ausgeschlossen sind nur einige Produktgruppen wie frische Lebensmittel, entsiegelte Datenträger wie CDs, DVDs und auch Sonderanfertigungen.</p>
      <div data-adformat="sc_intxt" style="margin-top: -10px; margin-bottom: 10px;" id="sc_intxt" />
      <p>Beim Einkaufsbummel vor Ort denken viele, dass sie dort ebenfalls ein Rückgaberecht hätten. Geld zurück, weil die Ware nicht gefällt, gibt es im Laden zwar oft – ein Recht darauf hat man allerdings nicht. Trotzdem sind viele Händler kulant: "Umtausch mit Kassenbon" heißt es da oft.</p>
      <h3>Mängelbeseitigung ist Pflicht</h3>
      <p>Anders sieht es aus, wenn die gekaufte Ware Mängel hat, die man erst später bemerkt. Wenn beispielsweise der Anzug beim Anprobieren noch bestens gefallen hat, man zu Hause dann aber feststellt, dass eine Naht gerissen ist, ist man nicht auf Kulanz des Händlers angewiesen. Der Händler muss den Mangel beseitigen und den Anzug entweder nähen oder komplett austauschen.</p>
      <p>Gleiches gilt auch, wenn der Händler einer Ware Eigenschaften zuspricht, die diese hinterher gar nicht hat. Wird beispielsweise ein Zelt als regendicht verkauft, beim Benutzen tropft es aber rein, hat der Kunde einen Nacherfüllungsanspruch. Der Gesetzgeber schreibt bei neuer Ware eine zweijährige Gewährleistungspflicht des Händlers vor. Der Käufer hat also nicht nur zwei Wochen Zeit, um zu reklamieren.</p>
      <h3>Beweislastumkehr nach einem halben Jahr</h3>
      <p>Zwei Jahre sind eine lange Zeit. Mängel können währenddessen auch durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sein. Deshalb ist der Kunde nur innerhalb des ersten halben Jahres nach dem Kauf auf der sicheren Seite. In diesem Zeitraum muss der Händler nachweisen, dass die gekaufte Ware bei Übergabe noch völlig in Ordnung war. Ist ein halbes Jahr verstrichen, dreht sich die Beweislast um. Dann hat der Kunde zwar noch für 18 Monate das Recht auf Mängelbeseitigung, muss aber nachweisen, dass die erhaltene Ware schon beim Kauf nicht einwandfrei war. Bei gebrauchter Ware verkürzt sich die Gewährleistung übrigens auf ein Jahr.</p>
      <p>
        Bessere Karten hat man, wenn der Hersteller für sein Produkt zusätzlich eine Garantie anbietet. In der Regel gibt es innerhalb der Garantiezeit eine kostenlose Reparatur oder einen Geräteaustausch. Die Stiftung Warentest
        <a href="http://www.n-tv.de/ratgeber/Das-riecht-nach-Wucher-article629343.html" target="_self" rel="follow">rät allerdings davon ab, Garantieverlängerungen zu kaufen</a>
        . Diese seien oft zu teuer und die dahinterstehende Versicherung erstattet im Garantiefall nicht den Neupreis, sondern nur den niedrigen Zeitwert des Produkts.
      </p>
      <ntv:div ntv:id="native11" />
      <h3>Einkauf auch ohne Kassenbon nachweisbar</h3>
      <p>Als Nachweis, dass man die Ware beim entsprechenden Händler gekauft hat, möchte dieser in der Regel den Kassenbon sehen. Damit ist der Kauf am einfachsten nachvollziehbar. Manchmal ist der Kassenzettel allerdings unauffindbar. Das ist rechtlich kein Problem, solange man anderweitig beweisen kann, dass die mangelhafte Ware tatsächlich dort gekauft wurde, wo man sie reklamiert. Wie der Kunde das macht, ist eigentlich egal. Inzwischen akzeptieren viele Händler auch einen entsprechenden Zahlungsbeleg, wenn die Ware nicht bar, sondern mit Karte bezahlt wurde.</p>
      <p>Der Händler hat bei reklamationswürdiger Ware zwei Nachbesserungsversuche. Schafft er es nicht, ein einwandfreies Produkt zu liefern, kann der Kunde vom Kauf zurücktreten und auch sein Geld zurückverlangen. Wurde die Ware allerdings schon eine Zeit lang genutzt, muss der Händler nicht mehr den vollen Kaufpreis erstatten, sondern darf einen Nutzungsersatz fordern.</p>
    </ntv:field>
    <!--debug-end widget-id: 18e6b4bb-e6a0-4860-8638-0b673685e05d widget-type: mobile_article-->
    <!--debug-start widget-id: 76003ae0-ea6b-430f-a31b-21308fc1cf3d widget-type: mobile_article-->
    <!--debug-end widget-id: 76003ae0-ea6b-430f-a31b-21308fc1cf3d widget-type: mobile_article-->
    <!--debug-start widget-id: f3957193-9442-4ad5-8374-a3dfb06fd498 widget-type: mobile_article-->
    <!--debug-end widget-id: f3957193-9442-4ad5-8374-a3dfb06fd498 widget-type: mobile_article-->
  </ntv:article>
  <ntv:meta>
    <!--debug-start widget-id: 0cd79281-9a1e-41d2-b666-3bf0ec3332a7 widget-type: adslot-mobile-->
    <ntv:ads>
      <ntv:adslot ntv:access="iphone,android" ntv:keywords="sec-ratgeber,art-3350041" ntv:bannerid="mobile_1" ntv:name="top" ntv:adposition="1" ntv:adzone="ratgeber" />
      <ntv:adslot ntv:access="iphone,android" ntv:keywords="sec-ratgeber,art-3350041" ntv:bannerid="mobile_2" ntv:name="mid1" ntv:adposition="2" ntv:adzone="ratgeber" />
      <ntv:nativead ntv:access="iphone,android" ntv:keywords="sec-ratgeber,art-3350041" ntv:bannerid="teaser_11" ntv:name="native11" ntv:adposition="11" ntv:adzone="ratgeber" />
      <ntv:adslot ntv:access="iphone,android" ntv:keywords="sec-ratgeber,art-3350041" ntv:bannerid="mobile_10" ntv:name="bottom" ntv:adposition="10" ntv:adzone="ratgeber" />
      <ntv:adslot ntv:access="ipad,androidtab" ntv:keywords="sec-ratgeber,art-3350041" ntv:bannerid="billboard_1" ntv:name="top" ntv:adposition="1" ntv:adzone="ratgeber" />
      <ntv:adslot ntv:access="ipad,androidtab" ntv:keywords="sec-ratgeber,art-3350041" ntv:bannerid="dmofooter_1" ntv:name="bottom" ntv:adposition="2" ntv:adzone="ratgeber" />
      <ntv:adslot ntv:access="iphone,android,ipad,androidtab" ntv:keywords="sec-ratgeber,art-3350041" ntv:bannerid="special_1" ntv:name="special" ntv:adposition="1" ntv:adzone="ratgeber" />
    </ntv:ads>
    <!--debug-end widget-id: 0cd79281-9a1e-41d2-b666-3bf0ec3332a7 widget-type: adslot-mobile-->
    <ntv:statistics>
      <!--debug-start widget-id: 6755e781-34bb-4f8d-92a0-afc8430b085f widget-type: mobile-tracking-->
      <ntv:pixel ntv:access="ipad" ntv:type="ga4" ntv:event="view" ntv:value="{&quot;screen_name&quot;:&quot;/ratgeber/storyline/3350041&quot;,&quot;screen_class&quot;:&quot;/ratgeber/storyline/3350041&quot;}" />
      <ntv:pixel ntv:access="iphone" ntv:type="ga4" ntv:event="view" ntv:value="{&quot;screen_name&quot;:&quot;/ratgeber/storyline/3350041&quot;,&quot;screen_class&quot;:&quot;/ratgeber/storyline/3350041&quot;}" />
      <ntv:pixel ntv:access="androidtab" ntv:type="ga4" ntv:event="view" ntv:value="{&quot;screen_name&quot;:&quot;/ratgeber/storyline/3350041&quot;,&quot;screen_class&quot;:&quot;/ratgeber/storyline/3350041&quot;}" />
      <ntv:pixel ntv:access="android" ntv:type="ga4" ntv:event="view" ntv:value="{&quot;screen_name&quot;:&quot;/ratgeber/storyline/3350041&quot;,&quot;screen_class&quot;:&quot;/ratgeber/storyline/3350041&quot;}" />
      <!--debug-end widget-id: 6755e781-34bb-4f8d-92a0-afc8430b085f widget-type: mobile-tracking-->
      <!--debug-start widget-id: 62ed7899-0c4e-4632-8311-2e37d7635160 widget-type: mobile-tracking-->
      <ntv:pixel ntv:access="appletv" ntv:name="agof" ntv:comment="/ntv/appletv/ratgeber-article" ntv:type="agof-api" ntv:event="view" ntv:value="dbrsmaf_tak_ra" />
      <ntv:pixel ntv:access="android" ntv:name="agof" ntv:comment="/ntv/android/ratgeber-article" ntv:type="agof-api" ntv:event="view" ntv:value="dbrsmaf_tak_ra" />
      <ntv:pixel ntv:access="ntv-firetv" ntv:name="agof" ntv:comment="/ntv-firetv/ratgeber/article" ntv:type="agof-api" ntv:event="view" ntv:value="dbrscaf_tve_ntv-ft-ratge-article" />
      <ntv:pixel ntv:access="ipad" ntv:name="agof" ntv:comment="/ntv/ipad/ratgeber-article" ntv:type="agof-api" ntv:event="view" ntv:value="dbrsmaf_tak_ra" />
      <ntv:pixel ntv:access="iphone" ntv:name="agof" ntv:comment="/ntv/iphone/ratgeber-article" ntv:type="agof-api" ntv:event="view" ntv:value="dbrsmaf_tak_ra" />
      <ntv:pixel ntv:access="ntv-andrtv" ntv:name="agof" ntv:comment="/ntv-andrtv/ratgeber/article" ntv:type="agof-api" ntv:event="view" ntv:value="dbrscaf_tve_ntv-at-ratge-article" />
      <ntv:pixel ntv:access="androidtab" ntv:name="agof" ntv:comment="/ntv/androidtab/ratgeber-article" ntv:type="agof-api" ntv:event="view" ntv:value="dbrsmaf_tak_ra" />
      <!--debug-end widget-id: 62ed7899-0c4e-4632-8311-2e37d7635160 widget-type: mobile-tracking-->
      <!--debug-start widget-id: 2290702f-1ecc-48cc-b20f-6fdd9725efca widget-type: mobile-tracking-->
      <ntv:pixel ntv:access="ipad" ntv:name="intern" ntv:comment="" ntv:type="url" ntv:event="view" ntv:value="https://metrics.n-tv.de/count?bytes=0&amp;host=apps.n-tv.de&amp;status=200&amp;url=%2Fratgeber%2FEs-geht-auch-ohne-Kassenbon-article3350041.html&amp;query=-&amp;vclCall=fetch&amp;cmsId=3350041&amp;type=meldung&amp;platform=ipad" />
      <ntv:pixel ntv:access="iphone" ntv:name="intern" ntv:comment="" ntv:type="url" ntv:event="view" ntv:value="https://metrics.n-tv.de/count?bytes=0&amp;host=apps.n-tv.de&amp;status=200&amp;url=%2Fratgeber%2FEs-geht-auch-ohne-Kassenbon-article3350041.html&amp;query=-&amp;vclCall=fetch&amp;cmsId=3350041&amp;type=meldung&amp;platform=iphone" />
      <ntv:pixel ntv:access="androidtab" ntv:name="intern" ntv:comment="" ntv:type="url" ntv:event="view" ntv:value="https://metrics.n-tv.de/count?bytes=0&amp;host=apps.n-tv.de&amp;status=200&amp;url=%2Fratgeber%2FEs-geht-auch-ohne-Kassenbon-article3350041.html&amp;query=-&amp;vclCall=fetch&amp;cmsId=3350041&amp;type=meldung&amp;platform=androidtab" />
      <ntv:pixel ntv:access="android" ntv:name="intern" ntv:comment="" ntv:type="url" ntv:event="view" ntv:value="https://metrics.n-tv.de/count?bytes=0&amp;host=apps.n-tv.de&amp;status=200&amp;url=%2Fratgeber%2FEs-geht-auch-ohne-Kassenbon-article3350041.html&amp;query=-&amp;vclCall=fetch&amp;cmsId=3350041&amp;type=meldung&amp;platform=android" />
      <!--debug-end widget-id: 2290702f-1ecc-48cc-b20f-6fdd9725efca widget-type: mobile-tracking-->
      <!--debug-start widget-id: b3e3f4c4-e0cd-40a3-8ca9-31c895de7c98 widget-type: mobile-tracking-->
      <ntv:pixel ntv:access="ipad" ntv:name="chartbeat" ntv:comment="" ntv:type="chartbeat" ntv:event="view" ntv:value="https://www.n-tv.de/3350041" />
      <ntv:pixel ntv:access="iphone" ntv:name="chartbeat" ntv:comment="" ntv:type="chartbeat" ntv:event="view" ntv:value="https://www.n-tv.de/3350041" />
      <ntv:pixel ntv:access="androidtab" ntv:name="chartbeat" ntv:comment="" ntv:type="chartbeat" ntv:event="view" ntv:value="https://www.n-tv.de/3350041" />
      <ntv:pixel ntv:access="android" ntv:name="chartbeat" ntv:comment="" ntv:type="chartbeat" ntv:event="view" ntv:value="https://www.n-tv.de/3350041" />
      <!--debug-end widget-id: b3e3f4c4-e0cd-40a3-8ca9-31c895de7c98 widget-type: mobile-tracking-->
    </ntv:statistics>
  </ntv:meta>
  <!--debug-start widget-id: 0c428364-0a18-426a-9887-3aa04aff4ea9 widget-type: mobile-ticker-->
  <ntv:pushservice ntv:id="64" />
  <!--debug-end widget-id: 0c428364-0a18-426a-9887-3aa04aff4ea9 widget-type: mobile-ticker-->
</ntv:feed>
